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Moni111 (w, 39 J)

07.02.2012 - 15:17 Uhr

@MagicMagenta Den scheint er ja zu haben, sonst hätte er die Mails nicht so schnell hintereinander losschicken können
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Umgangsregelung / Unterhalt


Toby1975
1 Beitrag

verfasst:
03.06. 2010
um 20:57 Uhr

Hallo zusammen.
Ich suche den Rat von Vätern, die in gleicher Situation sind / waren wie ich. Also folgende Fragen / Ängste:

Ich bin Vater eines 3 1/4-Jährigen. Die Mama hat mich wegen eines neuen Partners verlassen. Wir waren nicht verheirattet; es gibt eine Sorgevereinbarung, in der beide Elternteile zur Hälfte \"berechtigt\" sind. IHR Auszug war im August 2009. Seitdem ist der Kleine unter der Woche bei mir und am Wochenende bei der Mama. Zunehmend ist er aber auch an Tgen am Wochenende und an Brückentagen / Feiertagen bei mir. Der Kleine geht hier in den Kindergarten und hat seinen Lebensmittelpunkt bei mir. Die Mutter verweigert die schriftliche Vereinbarung einer Umgangsregelung und leistet keinerlei Kindesunterhalt. Ich könnte nach Absprache mit dem Jugendamt diese Dinge durchboxen - ich habe aber große Angst, dass ich vor Gericht als Mann Schiffbruch erleide und genau das passiert, was keiner möchte: Das der Kleine unter der Woche bei IHR ist. Als Mann steht man leider noch immer etwas schlechter vor Gericht als als \"Mama\"

Gibt es hier Papas, die das alleinige Umgangsrecht zugesprochen bekommen haben?

Wie sieht es mit Unterhalt aus? Ich habe da auch große Angst, dass die \"Mama\" dann was dreht und mir und vor Allem dem Kleinen schaden wird.

2engelchen
2 Beiträge

verfasst:
04.06. 2010
um 12:51 Uhr

Sorry, ich bin leider nur eine Frau, aber was sagt das Jugendamt oder dein Anwalt?
Wenn du denen die Situation schilderst, dann müßte ja eigentlich zu deinem oder eher gesagt zu Gunsten des Kindes entschieden werden!
Und obwohl ich eine Frau bin, wünsche ich dir alles Gute!

nrw2008
0 Beiträge

verfasst:
05.06. 2010
um 10:20 Uhr

Hallo Toby,

Also vllt definierst du mal, was du unter \"alleinigen Umgangsrecht\" verstehst bzw. was du erreichen möchtest??

LG NRW

itchyathome
0 Beiträge

verfasst:
05.06. 2010
um 21:38 Uhr

Hallo Toby,
warum zahlt die Mutter denn keinen Unterhalt? Ist denn nicht jeder dazu verpflichtet, zumindest wen man ein gewisses Einkommen hat? Dir sollte aber zumindest der Unterhaltsvorschuß vom Jugendamt zustehen.
lg
itchyathome

itchyathome
0 Beiträge

verfasst:
05.06. 2010
um 21:42 Uhr

Hallo Toby,
warum zahlt die Mutter denn keinen Unterhalt? Ist denn nicht jeder dazu verpflichtet, zumindest wen man ein gewisses Einkommen hat? Dir sollte aber zumindest der Unterhaltsvorschuß vom Jugendamt zustehen.
lg
itchyathome

ernesto1210
Beiträge

verfasst:
24.06. 2010
um 11:34 Uhr

Hi Toby, habe etwas Ähnliches - allerdings mit einem 10-jährigen - erlebt. Ursprünglich 50% Regelung (sog. gemeinsame Obsorge), dann wohnte mein jüngerer Sohn fast auf Dauer, dann durchgängig bei mir: Mein Nachfolger passte ihm so gar nicht...
Ich habe mir dann beim Bezirksgericht die nötigen Auskünfte besorgt, darauf geachtet, dass mein Sohn bei mir gemeldet ist, die Tage statistisch ausgewertet, an denen ich die alleinige Betreuung übernommen habe, die finanziellen Aufwendungen transparent gemacht und dann mit dem zuständigen Richter sowie dem Jugendamt Rücksprache gehalten, die Sozialarbeiterin zur Überprüfung eingeladen und schlussendlich erreicht, dass der \"überwiegende Aufenthalt meines Sohnes\" per Gerichtsbeschluss von der Wohnung meiner Exfrau in mein Haus verlegt wurde. (Und damit war meine Ex gar nicht glücklich, die wütenden Schreie hätte man von Wien bis nach Hamburg hören können...) Mit diesem Beschluss war auch die Unterhaltsszahlung geregelt. Meine EX zahlte (in Wien sagt man \"brannte wie ein Luster\" ) - und per Gerichtsbeschluss mehr, als ich erwartet hatte ))
Bis zu seinem 18. Geburtstag stand mein Sohn in gemeinsamer Obsorge, die (in Stellvertretung von mir allein durchgezogen wurde.
Ich weiß natürlich nicht, wie genau die Rechtslage in Deutschland aussieht, aber analoge Aktionen halte ich für erfolgsversprechend.
Halt die Ohren steif: ES ZAHLT SICH ABSOLUT AUS!!!!!!
Die Beziehung zueinander erleben wir mehr als super!
LG
Ernesto1210

oskarb
0 Beiträge

verfasst:
28.06. 2010
um 09:33 Uhr

Hallo Toby, ich bin Alleinerziehender Vater einer Zwölfjährigen. Bei mir ging vor Gericht alles gut da ich und meine Ex damit einverstanden wahren das meine Tochter bei mir wohnt. Meine Ex ist mit ihrem neuen Mann ins Ausland gezogen und kümmert sich so gut wie gar nicht um unsere Tochter. Sie bezahlt nur die Hälfte Unterhalt von dem was ich Bezahlt habe obwohl sie einen Porsche Cayenne und ein Haus im Ausland Ihr Eigen nennt. Vor Gericht gab sie an das sie nichts habe. Die Richterin hätte ihr noch weniger zugestanden doch meine Ex hatte mitleid mit mir und hat freiwillig mehr bezahlt. Vor Gericht bin ich behandelt worden wie der letzte Dreck was ich allerdings als Vater nicht anders gewohnt war.
Ich und meine Tochter müssen jeden Euro zweimal umdrehen. Nichts desto trotz möchte ich meine Situation um kein Geld der Welt (meiner Ex) ändern. Bei all den Problemen die wir täglich haben ist das Beste was mir in meinem Leben passieren konnte das meine Tochter zu mir gezogen ist.
Also Toby lass dich nicht Unterkriegen und viel Glück für dich und deinen Sohn.

martin4247
0 Beiträge

verfasst:
30.06. 2010
um 18:50 Uhr

Es ist das einfachste wenn die Kindesmutter,vor Zeugen am besten Jugendamt Sozialarbeiter oder vor Gericht,sagt das die Beziehungsweise das das Kind bei Dir wohnen soll.
Ansonsten beginnt eine Schlammschlacht,die für keinen von nutzen ist am allerwenigsten dem Kind.
Alle zwei Wochen ein Wochenende und die hälfte der Ferien, sind Bilderbuchmäßig.
Am Anfang müssen sich die Kinder auch erstmal an die neue Lebensituation \"gewöhnen\" kein Wunder wenn die erstmal schlechte Laune haben!!!

sonnenschein43
2 Beiträge

verfasst:
21.07. 2010
um 13:34 Uhr

Hallo Toby! Wenn ich richtig zwischen den Zeilen lese, hast Du Angst, die Mutter darauf anzusprechen, dass eigentlich keine Sorgeteilung mehr besteht, weil Euer Kind mehr bei Dir ist. Würde Sie denn wollen, dass Euer Sohn bei Ihr lebt?
Wenn ja, dann solltest Du jetzt beginnen zu kämpfen, denn offensichtlich hat der Kleine seinen Lebensmittelpunkt im Moment bei Dir und Du hast die besseren Karten. Auch wenn Du \"nur\" der Vater bist, sollte das Gericht zum Wohle des Kindes entscheiden. Ich kann Martin nicht zustimmen, dass das keinen Nutzen für das Kind bringt, dann der Kleine kann auf Dauer auch nicht nur ständig vertröstet werden, weil Mama auch dieses Wochenende keine Zeit hat. Er braucht Regelmäßigkeit und Dinge auf die er sich verlassen kann! Auch dafür kämpfst Du dann! Falls Du es Dir noch lange überlegst, könnte es anders ausgehen. Dann steht die Schuleinführung an. Sie wird Ihn bei sich einschulen und die Unterhaltsforderungen werden nicht auf sich warten lassen. Ich kann Deine Angst verstehen - aber sie wird Dich einholen, wenn Du Dich ihr nicht stellst!
Im übrigen bin ich kein Mann, aber ich stehe immer auf der Seite derer, die sich um Ihre Kinder kümmern und Sorgen!

Cirk35
0 Beiträge

verfasst:
02.08. 2010
um 17:26 Uhr

Moin Tobi!
Ich habe fast das gleiche durch. Ich bin zu meiner Ex hin unter habe ihr einen dreizeiler mit der Vereinbarung des Aufenthaltbestimmungsrechtes unter die Nase gehalten und ihr mit Anwalt und Gericht gedroht. Denn die Kosten sind dann selbst für sie nicht gering. Da du sowieso dein Kind öfter siehst als sie, hast du die besseren Karten. Und mit dem Aufenhaltsbestimmungsrecht nimmst du ihr ja nicht das Sorgerecht weg, aber du hast mehr Spielraum wenn es mal vielleicht schnell gehen muß und du so nicht auf Unterschriften oden anders warten brauchst. Wie gesagt das ist kein Antrag, sondern nur eine Vereinbarung zwischen euch. Fals Fragen sind kannst du mir ja mailen. Lass den Kopf nicht hängen, aber das könnte für euch, so wie es für mich war, die beste Lösung sein.

Gruß Cirk

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